UMSETZUNG ONLINEZUGANGSGESETZ
Bund, Länder und Kommunen sollen alle Verwaltungsleistungen über Portale auch digital anbieten und diese Portale zu einem Verbund verknüpfen. So verlangt es das Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen, kurz Onlinezugangsgesetz (OZG), das am 18. August 2017 in Kraft getreten ist. In der Praxis bedeutet das: Über 6.000 Verwaltungsleistungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene, zusammengefasst in 575 OZG-Leistungsbündeln, müssen digitalisiert werden. Darüber hinaus muss eine IT-Infrastruktur entstehen, die Bürger:innen und Unternehmen einfachen Zugriff auf diese Leistungen ermöglicht.